AGB

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
1. Veranstalter
Veranstalter der Einfach Hausgemacht Gewinnspiele ist die LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster, Deutschland.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter (und deren Angehörige) der LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG. Die Teilnahme von und über automatisierte Gewinnspielservices ist untersagt.

3. Voraussetzung der Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu der Website mit dem Gewinnspiel tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen der als Pflichtangaben gekennzeichneten personenbezogenen Daten. Die Teilnahme ist unabhängig vom Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen der LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG. Der Gewinnspielveranstalter behält sich zudem einen Ausschluss von Personen vor, welche durch Manipulation versuchen, sich einen Vorteil zu verschaffen. Der Gewinn kann in einem solchen Fall auch nachträglich aberkannt und an einen Ersatzgewinner verlost werden. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

4. Benachrichtigung der Gewinne
Der Gewinner wird von der LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG schriftlich benachrichtigt. Kann der Gewinner nicht erreicht werden, wird der Gewinn an einen der übrigen Teilnehmer erneut verlost. Gleiches gilt, soweit der Gewinner seinen Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Benachrichtigung über den Gewinn bestätigt.

5. Gewinn
Der Gewinner erhält den jeweils zugelosten Gewinnspielpreis an die von ihm angegebene Adresse.

6. Schlussbestimmungen
Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns an Dritte ist nicht möglich. Die LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bei Eintreten unvorhergesehener Umstände das Gewinnspiel ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen oder Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels ohne Ankündigung jederzeit zu ändern oder anzupassen. Für technische Störungen übernimmt der Gewinnspielveranstalter keine Haftung. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an die LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster zu richten. Sollten Teile dieser Teilnahmebedingungen unzulässig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe/r Nutzer,
hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Im Folgenden: „AGB“) der LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG (LVP), welche für die Nutzung sämtlicher von der LVP im Internet bzw. online angebotenen Dienste gelten. Abweichungen von diesen AGB oder den besonderen Nutzungsbedingungen zu einzelnen Diensten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der LVP als Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs gegen andere AGB führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.

1. Begriffsbestimmungen
1.1.Zum genaueren Verständnis werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Bei dem Verlag - LVP - handelt es sich um die LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster.
1.2.Die Registrierung ist die Einrichtung eines Nutzerkontos. Mit dieser Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zu stande.
1.3.Als offener Bereich gelten alle registrierungsfreien Leistungen. Alle übrigen Leistungen bilden den geschlossenen Bereich.
1.4.Derjenige, der unabhängig von einer Registrierung die Leistungen des offenen Bereichs abruft, ist Besucher der Internet- Dienste.
1.5.Als Nutzer gilt derjenige, der sich im geschlossenen Bereich ein Nutzerkonto eingerichtet und sich zur Nutzung eingeloggt hat.
1.6.Anbieter – unabhängig vom jeweiligen Betreiber der Internet- Seite - ist die LVP und damit alleiniger Vertragspartner der Nutzer hinsichtlich der von der LVP angebotenen Dienste.

2. Anwendungsbereiche
2.1.Die folgenden AGB gelten für den gesamten Online-Bereich der LVP. Dies umfasst insbesondere die Angebote und Dienste auf folgenden Internet- Seiten:
www.einfachhausgemacht.de, www.landlust.de, www.media.landlust.de
Die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung bilden die rechtliche Grundlage für den Gebrauch des offenen Bereichs.
2.2.Die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sind notwendiger Vertragsbestandteil für den abzuschließenden Nutzungsvertrag als Zugangsvoraussetzung für den geschlossenen Bereich.
2.3.Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, für die einzelnen Leistungsangebote weitere Vertragsinhalte zu bestimmen.

3. Zugangs- und Teilnahmeberechtigung
3.1.Der Besuch und die Teilnahme am offenen Bereich steht vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen grundsätzlich jedermann frei.
3.2.Der Anbieter behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, den Besuch und die Teilnahme am offenen Bereich insgesamt oder für einzelne Dienste auf bestimmte Personengruppen zu beschränken.
3.3.Für jede weitergehende Nutzung ist eine Registrierung erforderlich. Eine Registrierung ist grundsätzlich allen geschäftsfähigen Personen und Gesellschaften möglich. Die Ausfüllung der Registrierungsmaske gilt als Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags. Ein Anspruch auf Registrierung besteht dabei nicht.
3.4.Der Anbieter behält sich vor, die Registrierung von weiteren Bedingungen (zum Beispiel: Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements) abhängig zu machen. Das mit erfolgter Registrierung eingerichtete Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
3.5.Die bei der Registrierung als Pflichtangaben gekennzeichneten Daten sind vom Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei Bedarf zu aktualisieren. Nach der Registrierung erhält der Nutzer ein Passwort und eine Bezeichnung für das Nutzerkonto. Diese Daten sind als höchstpersönliche Daten nur zur Verwendung durch den Nutzer bestimmt. Er hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine unbefugte Verwendung durch Dritte ausschließen.
3.6.E-Mail-Adressen oder selbst gewählte Benutzernamen dürfen nicht dazu geeignet sein, schutzwürdige Rechte oder Gefühle anderer Nutzer zu verletzen oder gegen geltende Gesetze und Bestimmungen verstoßen.

4. Widerrufsbelehrung
4.1. Widerrufsrecht 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LV Publikumsmedien GmbH & Co. KG, Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster, Tel.: 02501/801-6161, Fax: 02501/801-5346, Email: info@vg-dmm.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular

5. Leistungsumfang
5.1.Bei der Nutzung von Diensten Dritter, zu denen der Zugang durch die Seiten der LVP vermittelt wird bzw. die von der LVP auf seinen Seiten beworben werden, kommen Vertragsverhältnisse ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweils anbietenden Dritten zu Stande. Im Rahmen seiner Service-Leistungen ist der Anbieter nicht für Leistungen Dritter verantwortlich, die durch eine Verlinkung mit den Seiten des Anbieters verbunden sind. Bei derartigen Verlinkungen gelten die Vertragsbedingungen und  AGB des jeweiligen Dritten. Der Anbieter übernimmt hierfür ausdrücklich keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
5.2.Der Anbieter stellt den Besuchern und Nutzern die Leistungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit bereit. Nutzungseinschränkungen  durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder anderen Störungen und ggf. dadurch bedingte Datenverluste oder sonstige Beeinträchtigungen begründen beim Besucher oder Nutzer keine Schadenersatzansprüche. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen und Dienste jederzeit – ggf. nach angemessener Vorankündigungsfrist – zu beenden, zu erweitern oder zu verändern.

6. Besucher- und Nutzerrechte
6.1.Der Nutzer bzw. Besucher ist berechtigt, die angebotenen Leistungen und die zur Verfügung gestellten Inhalte zu privaten Zwecken. zu eigenen Informationszwecken zu nutzen. Voraussetzung für eine Nutzung der Inhalte ist die Beibehaltung der Copyright-Vermerke und der ggf. angegebenen Namen und Marken sowie die Sicherstellung der Anerkennung der Urheberschaft durch Dritte.
6.2.Die Nutzung der Internet- Leistungen des Anbieters im geschlossenen Bereich ist nur nach Abschluss eines Nutzungsvertrags möglich.
6.3.Bei entgeltlichen Leistungen ist die Regelung zur Höhe der Entgelte und die Art und Weise der Bezahlung Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrags.
6.4.Die Inhalte der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen sind nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Besucher und Nutzer bestimmt. Dies gilt für sämtliche auf den Seiten der LVP veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien einschließlich der Gestaltung sowie die derzeit verwendeten HTML-, Java- und Flash-Quellcodes etc.). Sie sind urheberrechtlich geschützt, und zwar sowohl als individuelle Leistung als auch als Sammlung. Sie dürfen ohne entsprechende Genehmigung des Anbieters von Besuchern bzw. Nutzern in keiner Form vervielfältigt, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

7. Pflichten des Nutzers
7.1.Der Nutzer ist allein und umfassend für die von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien einschließlich der Gestaltung sowie die derzeit verwendeten HTML-, Java- und Flash-Quellcodes etc.) verantwortlich.
7.2.Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Inhalte und Dienste der LVP nicht gegen geltendes Recht und die vertraglichen Vorschriften zu verstoßen. Dies gilt für jede Form der Aufnahme, Speicherung und Verbreitung derartiger Inhalte.
7.3.Der Nutzer hat seine Inhalte insbesondere freizuhalten von Informationen, die der Volksverhetzung dienen; die Gewalt darstellen, verherrlichen oder dazu anleiten; sexuell anstößig oder pornografisch sind; rassistische oder sexistische Äußerungen enthalten, Viren oder Spam-Meldungen enthalten oder sonstige Verstöße gegen die guten Sitten im Allgemeinen und Verhaltenformen im Internet- Verkehr im Besonderen enthalten.
7.4.Der Nutzer stellt den Anbieter von Forderungen Dritter frei, die wegen Rechtverletzungen durch den Nutzer gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung schließt die Kosten für eine angemessene Rechtsverfolgung bei einer entsprechenden Inanspruchnahme des Anbieters ein. Gegen Ansprüche des Anbieters bzw. der LVP kann ein Besucher oder Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8. Haftung
8.1.Die Haftung des Anbieters auf Schadenersatz wegen Verletzung der vertraglichen Leistungspflichten oder bei unerlaubten Handlungen nach §§ 823 ff Bürgerliches Gesetzbuch durch den Anbieter oder seiner Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße begrenzt. Das gilt nicht für die Schäden aus der Verletzung einer Kardinalspflicht oder bei Verzug oder Unmöglichkeit, wenn mit dem Eintritt des Schadens bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Eine solche Schadenshaftung umfasst also nicht irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen etc. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
8.2.Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für die Inhalte, Funktionsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit der Web- Seiten Dritter, auf die durch Verlinkung hingewiesen wird.
8.3.Die Verantwortung für sämtliche Nutzerangaben und Inhalte, die Nutzer unter Verwendung der vom Anbieter angebotenen Dienste speichern, veröffentlichen oder übermitteln, liegen ausschließlich und uneingeschränkt beim Nutzer. Das gilt auch für Inhalte, die aus anderen Quellen erworben und durch den Nutzer weiterverwendet werden.
8.4.Die Haftungsbeschränkung umfasst nicht Schäden wegen Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

9. Nutzungsrechte
9.1.Mit der Einstellung von Inhalten gleich welcher Form, in Bild, Schrift und Film erklärt der Nutzer verbindlich, dass er über alle Rechte an diesen eingestellten Inhalten verfügt und bestätigt rechtsverbindlich, dass durch die Veröffentlichung dieser Inhalte keine Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.
9.2.Der Nutzer überträgt dem Anbieter bzw. der LVP das nicht exklusive, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien einschließlich der Gestaltung sowie die derzeit verwendeten HTML-, Java- und Flash-Quellcodes etc.) grundsätzlich honorarfrei beliebig oft – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt – bei allen vom Anbieter bzw. von der LVP betriebenen Web- Seiten zu nutzen. Die LVP ist insbesondere berechtigt, die Inhalte online und offline zu präsentieren und zu veröffentlichen und auf jede denkbare Weise internen und externen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören unter anderem die Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, elektronische Speicherung und Verwendung zu verlagsüblicher Werbung auch im Printbereich. Die LVP ist weiterhin berechtigt, die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte vor einer Weiterverwendung zu bearbeiten, zu kürzen und zu ändern. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, ist eine Vergütung für die Nutzung bzw. Verwertung dieser Rechte regelmäßig nicht geschuldet.

10. Regelungen zur Kündigung
10.1.Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Nutzungsvertrag binnen einer Frist von einer Woche ohne die Angabe von Gründen zu kündigen.
10.2.Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, den Vertrag bei Verstößen des Nutzers gegen das geltende Recht, oder diese ABG zu kündigen und dem Nutzer den Zugang zu den Internet- Seiten der LVP zu sperren. Dies beinhaltet auch das Recht den Nutzer bei Verstößen entsprechend abzumahnen,  Daten und Beiträge des Nutzers auch ohne dessen Zustimmung zu löschen, dem Nutzer den Zugang zeitweise oder unbeschränkt zu versagen.
10.3.Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften behält sich der Anbieter das Recht vor, die Daten des Nutzers an die Ermittlungsbehörden weiterzuleiten.
11. Datenschutzerklärung
11.1.Bezüglich der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten des Nutzers gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
12. Schlussbestimmungen
12.1.Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Ihm ist es insbesondere vorbehalten, einzelne Vorschriften bei deren Unwirksamkeit anzupassen. Der Anbieter wird den registrierten Nutzer über die Änderung der für ihn geltenden AGB unterrichten.
12.2.Die Änderung der AGB gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung widerspricht oder den Nutzungsvertrag kündigt. Im Fall des Widerspruchs ist der Anbieter seinerseits zur Kündigung des Nutzungsvertrags berechtigt.
12.3.Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, also Münster.
12.4.Gerichtsstand ist, sofern es sich beim Besucher/Nutzer um einen Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Münster. Ein ausschließlich festzusetzender Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
12.5.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.6.Bei der Teilnahme an Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
 

AGB für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend
insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.


2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte,
wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem
darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses
das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.


3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der
Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden
Nachlass.


4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.


5. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.


6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.


7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
• deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nicht zumutbar ist
• Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten
(Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber mitgeteilt.


8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei
der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages
entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen
der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung
übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der
Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.


9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach
der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.


10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des
anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem
Leis tungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
• diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/
Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen
Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen
Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei
grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit
der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher
Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.


11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.


12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.


13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.


14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.


15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung
und Verbreitung der Anzeige.
16a: Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten
wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie
bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,
bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,
bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H.,
bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt.
Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.


16b: (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen)
Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und
soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet.
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition
der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als
Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für
mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken,
die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der
belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits
gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme
mindestens 2500 Euro beträgt.


17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe
und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das
zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und
werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.


18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des
Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.


20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der
Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss
innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.


21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden
erforderlich. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden.
Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung
der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.


22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im
Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den
Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller
Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.


23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat
der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf
andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt,
in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
Zusätzliche Bedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
b) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen,
wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffent lichung nicht sofort reklamiert hat.
c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem
Abdruck keine Ansprüche.
d) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht
oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
e) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.
f) Der Verlag behält sich vor, beim Ausschießen im Rahmen der systemgesteuerten Bundverjüngung Anzeigen linear zu stauchen.